«Eine Beleidigung ist keine Meinung.»

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Über Hass im Netz, deine Rechte – und warum ich mich nicht einschüchtern lasse.

Von Arbër Bullakaj, Nationalrat SP


Wer sich politisch exponiert, kennt Gegenwind. Das gehört dazu. Kritik, Widerspruch, harte Debatten – das ist Demokratie. Aber was in meinen Kommentarspalten steht, hat mit Demokratie nichts zu tun.

Das hier steht unter meinen Videos. Jeden Tag:

Das sind keine Meinungen. Das sind Straftatbestände.


Was ich jeden Tag lese

Die Kommentare folgen einem Muster. Es gibt drei Kategorien:

1. «Hau ab» – Zugehörigkeit absprechen:

2. Entmenschlichung – als Krankheit, Ungeziefer, Abfall:

3. Direkte Beleidigungen und Gewaltfantasien:

4. Antimuslimischer Rassismus:

Ich bin nicht einmal Muslim. Aber das spielt keine Rolle – wer einen «ausländisch» klingenden Namen trägt, wird in einen Topf geworfen. Dieser Kommentar erfüllt den Tatbestand von Art. 261bis StGB: Aufruf zu Hass gegen eine religiöse Gruppe. Ein Offizialdelikt.

5. «Subtile» Ausgrenzung – aber genauso giftig:


Was ich damit mache

Ich lasse diese Kommentare bewusst stehen. Nicht weil sie mich nicht treffen – sondern weil sie zeigen, wie es um die Debattenkultur in diesem Land steht. Und weil jede und jeder sehen soll, was Politikerinnen und Politiker mit Migrationsgeschichte in der Schweiz erleben. Jeden Tag.

Aber ich lasse es nicht einfach dabei bewenden. Ich zeige diese Kommentare. Ich ordne sie ein. Und ich nutze die rechtlichen Mittel, die mir zur Verfügung stehen.


Was ist strafbar?

Viele Menschen wissen nicht, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Was offline strafbar ist, ist auch online strafbar. Hier die wichtigsten Tatbestände:

TatbestandGesetzesartikelTypMögliche Strafe
Diskriminierung und Aufruf zu HassArt. 261bis StGBOffizialdeliktFreiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe
BeschimpfungArt. 177 StGBAntragsdeliktGeldstrafe bis 180 Tagessätze
Üble NachredeArt. 173 StGBAntragsdeliktGeldstrafe bis 180 Tagessätze
VerleumdungArt. 174 StGBAntragsdeliktFreiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe
DrohungArt. 180 StGBAntragsdeliktFreiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

Der wichtigste Unterschied: Offizialdelikt vs. Antragsdelikt

Rassismus (Art. 261bis StGB) ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, sobald sie Kenntnis von einem Vorfall hat. Es braucht keinen Strafantrag der betroffenen Person. Jede Person kann eine Meldung machen – auch Aussenstehende. Es braucht keinen Kostenvorschuss.

Beleidigungen (Art. 177 StGB) sind Antragsdelikte. Die betroffene Person muss selbst innert drei Monaten einen Strafantrag stellen – bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft. Das geht mündlich oder schriftlich und ist kostenlos.


Was du konkret tun kannst

1. Rassistische Hassrede melden: reportonlineracism.ch

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) betreibt seit 2021 die Meldeplattform reportonlineracism.ch. Dort kannst du rassistische Kommentare melden – anonym, in wenigen Minuten. Wenn der gemeldete Inhalt den Tatbestand von Art. 261bis StGB erfüllt, kann eine Strafanzeige ausgelöst werden.

2. Strafanzeige / Strafantrag stellen

Für alle anderen Delikte (Beleidigung, Drohung, üble Nachrede) kannst du direkt bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag stellen. Wichtig: Die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis der Tat und des Täters.

3. Beratung holen

Das Beratungsnetz für Rassismusopfer umfasst 23 Beratungsstellen in der ganzen Schweiz. Sie bieten kostenlose, vertrauliche Beratung und können dich bei rechtlichen Schritten begleiten. Informationen unter network-racism.ch.

4. Auf den Plattformen melden

Zusätzlich zu den rechtlichen Schritten solltest du Hasskommentare immer auch direkt auf der Plattform melden (Facebook, Instagram, TikTok, X, YouTube). Die Plattformen sind verpflichtet, gemeldete Inhalte zu prüfen und gegebenenfalls zu entfernen.


Was passiert nach einer Meldung?

Bei reportonlineracism.ch: Die Meldung wird erfasst, ausgewertet und bei Erfüllung des Tatbestands an die zuständige Stelle weitergeleitet. Bei Bedarf wirst du an eine spezialisierte Beratungsstelle verwiesen.

Bei einer Strafanzeige: Die Staatsanwaltschaft eröffnet ein Verfahren, ermittelt die Identität des Verfassers (auch bei Pseudonymen – die Plattformen müssen auf richterliche Anordnung Daten herausgeben) und erhebt gegebenenfalls Anklage.


Mögliche Konsequenzen für Täterinnen und Täter

Wer online beleidigt, droht oder rassistisch hetzt, riskiert:

  • Eine Geldstrafe (Tagessätze, deren Höhe vom Einkommen abhängt)
  • Eine bedingte Freiheitsstrafe (bis 3 Jahre bei Rassismus, bis 5 Jahre bei Drohung)
  • Einen Eintrag im Strafregister – sichtbar für Arbeitgeber, Vermieter, Behörden
  • Bei Wiederholung: unbedingte Strafe

Die Zahlen sprechen für sich

Im Jahr 2025 hat das Beratungsnetz für Rassismusopfer in der Schweiz 1245 Beratungsfälle dokumentiert – ein neuer Höchststand und drei Prozent mehr als im Vorjahr. [1] Die meisten Vorfälle ereigneten sich im Bildungsbereich, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum – zunehmend aber auch online.

Gemäss dem Schweizer Projekt «Stop Hate Speech» sind rund 1 Prozent aller Online-Accounts für 65 Prozent der Hassrede im Internet verantwortlich. [2] Eine kleine, laute Minderheit vergiftet den öffentlichen Diskurs für alle anderen.

Warum ich das öffentlich mache

Ich mache dieses Thema öffentlich, weil es nicht nur mich betrifft. Es betrifft jede Person, die sich politisch engagiert – oder es sich überlegt. Es betrifft junge Menschen mit Migrationsgeschichte, die sehen, was passiert, wenn man den Kopf rausstreckt. Es betrifft meine Familie, die diese Kommentare mitlesen muss.

Meine Botschaft ist klar:

Lass dich nicht einschüchtern. Kenne deine Rechte. Nutze sie. Und wandle den Hass in Energie um – genau deswegen noch vehementer für das einstehen, woran du glaubst.

Du bist nicht allein. Es gibt Hilfe, es gibt Beratung, es gibt rechtliche Mittel. Und diese Menschen, die ihren Hass hinter Bildschirmen verstecken, werden zur Rechenschaft gezogen.

Im Übrigen: Einige der Verfasser dieser Kommentare haben wir bereits verzeigt. Die werden demnächst ihr blaues Wunder erleben – in Form eines Briefes von der Staatsanwaltschaft.


Anlaufstellen auf einen Blick

StelleWasLink
reportonlineracism.chRassistische Hassrede melden (EKR)reportonlineracism.ch
Stop Hate SpeechAlle Formen von Hassredestophatespeech.ch
Beratungsnetz für RassismusopferBeratung + Begleitung (23 Stellen)network-racism.ch
Polizei / StaatsanwaltschaftStrafanzeige / StrafantragKostenlos, mündlich oder schriftlich

References

[1]: Beratungsnetz für Rassismusopfer / Humanrights.ch, «Rassismusbericht 2025», April 2026. https://www.humanrights.ch/de/recherchieren/rassismusbericht-2025

[2]: Stop Hate Speech / Public Discourse Foundation, zitiert in Swissinfo, «Counterspeech: Was man 2025 gegen Hassrede im Internet tun kann», Februar 2025. https://www.swissinfo.ch/ger/digitale-demokratie/counterspeech-was-man-2025-gegen-hassrede-im-internet-tun-kann/88858044

Von

Von Arbër Bullakaj

Nationalrat, SP Kanton St. Gallen

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